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Einführung des Reservierten Alternativen Investmentfonds („RAIF“) ins Luxemburger Recht: der Beginn einer neuen Luxemburger Erfolgsgeschichte!
Das Gesetz über RAIFs wurde nun im Luxemburger Gesetzblatt (Mémorial) veröffentlicht. Dieser neue alternative Investmentfonds („AIF“) wird alle time-to-market Problematiken in Luxemburg lösen, da der RAIF selbst nicht reguliert ist und somit langwierige Zulassungsprozeduren entfallen.
Der RAIF kombiniert die rechtlichen und steuerlichen Vorteile der spezialisierten Investmentfonds („SIF“) und der Risikokapital-Anlagegesellschaften („SICAR“) ohne jedoch einer direkten Aufsicht durch die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) zu unterstehen.
Ein RAIF hat folgende Hauptmerkmale:
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Ein RAIF untersteht selbst keinen vorherigen Zulassungserfordernissen durch die CSSF oder irgendeiner direkten Überwachung. Es findet lediglich eine „indirekte“ Überwachung (mittels der Beaufsichtigung des AIFM) statt.
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Lediglich sachkundige Investoren dürfen in RAIFs investieren. Dies umfasst hauptsächlich institutionelle oder professionnelle Investoren sowie Investoren, die mindestens EUR 125.000 investieren.
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RAIFs müssen einen zugelassenen AIFM benennen.
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Es ist möglich, RAIFs als Umbrella-Fonds mit verschiedenen Teilfonds zu gestalten.
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RAIFs können ein festes oder ein variables Gesellschaftskapital haben.
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Die Anforderungen in Bezug auf Risikostreuung sind die gleichen wie für einen SIF. Sollte der RAIF jedoch lediglich in Risikokapital investieren, fallen Risikostreuungserfordernisse weg.
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Alle gängigen und bekannten Rechtsformen können für einen RAIF verwendet werden:
- Die Aktiengesellschaft - Société Anonyme (SA)
- Die Spezialkommanditgesellschaft - Société en Commandite Spéciale (SCSp)
- Die Kommanditgesellschaft auf Aktien - Société en Commandite par Actions (SCA)
- Das Sondervermögen - Fonds Commun de Placement (FCP)
- Die einfache Kommanditgesellschaft - Société en Commandite Simple (SCS)
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Société à Responsabilité Limitée (SARL)
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RAIFs unterstehen einer jährlichen Taxe d’abonnement von 0,01 %, mit verschiedenen Befreiungen. Sollte der RAIF jedoch lediglich in Risikokapital investieren, wird dem RAIF die steuerliche Behandlung einer SICAR appliziert. Management-Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer in Luxemburg befreit.
Eine neue Erfolgsgeschichte der Luxemburger Fonds-Industrie hat zweifellos begonnen!
Sie möchten einen RAIF aufsetzen oder brauchen Rechtsauskunft in Bezug auf RAIFs? Wenden Sie sich bitte an unseren Partner Adrian Sedlo (asedlo@sedlo.lu).